Die deutsche Justiz hat dieses Jahr Grund zum Feiern: Das Bundesverfassungsgericht wird 75 und auch der Deutsche Juristentag, ein traditionsreicher Zusammenschluss von Juristinnen und Juristen aus Justiz, Anwaltschaft und Rechtswissenschaft, tagt bereits zum 75. Mal. Am Freitag ist das diesjährige Treffen in Erfurt zu Ende gegangen.
Doch die Zeiten sind politisch aufgewühlt. Die Verunsicherung durch den Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt, wo die Partei vom Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft wird, ist groß. Viele, die im Falle einer Regierungsbeteiligung einen grundlegenden Staatsumbau durch die Partei fürchten, hoffen auf Gerichte, die dem Grenzen setzen.
Die Regierungszeiten der rechten Parteien Fidesz in Ungarn und PiS in Polen haben allerdings gezeigt: Gerade die Justiz selbst als Herzstück des Rechtsstaats kann unter Druck geraten. Auch das deutsche Justizsystem ist dagegen nicht immun. Drei Schwachstellen der deutschen Justiz:
Staatsanwälte Müssen Weisungen Befolgen
Ein erstes mögliches Einfallstor liegt bei den Staatsanwaltschaften. In Deutschland sind diese Teil der Exekutive. Als Behörden unterstehen sie den jeweiligen Landesjustizministerien und die Bundesanwaltschaft dem Bundesjustizministerium. Das hat konkrete Folgen: Staatsanwälte müssen Weisungen befolgen - solche, die von ihren Vorgesetzten aus der Staatsanwaltschaft selbst kommen, aber auch so genannte externe Weisungen aus dem Justizministerium.
Die Weisungsabhängigkeit hat einen sinnvollen Grund: Das Handeln der Staatsanwaltschaften soll von einer demokratisch legitimierten Regierung kontrolliert werden. Doch Vertreter von Justizverbänden sehen die Gefahr, dass es politisch missbraucht werden könnte. Andrea Titz, die Vorsitzende des Präsidiums des Deutschen Richterbunds, erklärt:
Der Deutsche Richterbund fordert daher eine Abschaffung des externen Weisungsrechts.
Weisungsrecht
Denkbar sind einerseits übergreifende Weisungen, etwa wenn im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität bis zu bestimmten Grenzwerten in der Regel von Strafverfolgung abgesehen wird. Aber auch in einzelnen Verfahren sind Weisungen möglich, etwa die, ein Strafverfahren einzustellen oder wieder aufzunehmen.
Auch Carsten Löbbert, Richter und Mitglied im Bundesvorstand der Neuen Richter*innenvereinigung (NRV), sieht in diesem Punkt Handlungsbedarf.
Deswegen spricht auch Löbbert sich dafür aus, zu einer Unabhängigkeit von Staatsanwälten ähnlich wie bei den Richtern zu kommen. Die demokratische Kontrolle über die Staatsanwaltschaften könnten auch die Parlamente, etwa durch die dortigen Rechtsausschüsse, übernehmen, so Löbbert.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) steht einer Abschaffung des Weisungsrechts skeptisch gegenüber. Im Interview mit dem ZDF am Rande des Juristentags in Erfurt zeigt sie sich aber offen für Anpassungen:
Eine bundesweite Vorgabe, dass Weisungen im Sinne von mehr Transparenz begründet und schriftlich erteilt werden müssen, gibt es bislang nicht. Einen Gesetzesentwurf, um das zu ändern, hatte schon Hubigs Amtsvorgänger Marco Buschmann (FDP) vorgelegt, zur Umsetzung war es aber nicht gekommen.
Regierungen Entscheiden Über Ausstattung Von Gerichten
Neben den Staatsanwaltschaften sind auch Gerichte vor Einflussnahme nicht lückenlos geschützt. Zwar gilt in Deutschland die im Grundgesetz festgeschriebene richterliche Unabhängigkeit. Doch die besteht nur, wenn Richterinnen und Richter Urteile fällen oder Gerichtsprozesse leiten, also in ihrer Funktion als Organ der Rechtsprechung.
Die Gerichtsverwaltung hingegen ist in Deutschland grundsätzlich in die Ministerialverwaltung eingegliedert. Wie Gerichte mit Ressourcen ausgestattet werden, vom Personalschlüssel bis zur IT-Ausrüstung, entscheidet also das Justizministerium - und hat damit entscheidenden Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit der Gerichte.
Auch hier sieht Carsten Löbbert von der NRV Änderungsbedarf: "Im Kern geht es darum, die Justizverwaltung aus der Exekutive herauszulösen", sagt er. Stattdessen solle ein Gremium geschaffen werden, "das nicht Teil der Regierung, sondern dem Parlament direkt verantwortlich ist, um über Fragen der Gerichtsorganisation und -ausstattung zu entscheiden."
Personalpolitik - Wer Wird Eingestellt Und Wer Befördert?
Auch über die Frage, wer als Richter oder Staatsanwältin eingestellt und später befördert wird, entscheiden in vielen Bundesländern die Justizministerien. Dafür gelten zwar gesetzliche Vorgaben, das zentrale Kriterium ist die juristische Qualifikation. Doch gerade bei Spitzenämtern redet die Politik mit. Und die Präsidentinnen und Präsidenten der Gerichte wiederum beurteilen ihre Richterinnen und Richter und entscheiden so über deren Karrierechancen mit. Zumindest langfristig kann politischer Einfluss also auch hier wirken.
In einigen Bundesländern sind so genannte Wahlausschüsse, besetzt mit Abgeordneten und teilweise auch mit Vertretern aus der Justiz selbst, in die Ernennung von Richtern und teils auch Staatsanwälten eingebunden. Das sorgt für mehr Kontrolle und erhöht die demokratische Legitimität der Justiz.
Richter Carsten Löbbert hält das Modell von Richterwahlausschüssen daher für sinnvoll und plädiert dafür, es bundesweit einzuführen.
Dass eine stärkere Demokratisierung der Richterernennung indes auch Probleme mit sich bringen kann, zeigt sich in Thüringen. Dort herrscht seit zwei Jahren politischer Streit um die Wahl der Ausschussmitglieder. Richter können teils nur verzögert auf Lebenszeit ernannt werden.
Keine Patentrezepte Für Mehr Resilienz, Aber Ansätze
Einfache Rezepte, um den Rechtsstaat resilient aufzustellen, gibt es also nicht, Ansätze aber schon. Und Andrea Titz, selbst Staatsanwältin, formuliert auch einen Appell an die Gesellschaft:
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Über dieses Thema berichteten die heute-Nachrichten am 18.09.2026 um 19:21 Uhr.
Denkbar sind einerseits übergreifende Weisungen, etwa wenn im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität bis zu bestimmten Grenzwerten in der Regel von Strafverfolgung abgesehen wird. Aber auch in einzelnen Verfahren sind Weisungen möglich, etwa die, ein Strafverfahren einzustellen oder wieder aufzunehmen.
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